Großraum- und Schwertransporte Amt für Straßen und Verkehr

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Als Großraum- und Schwertransporte bezeichnet man den Verkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Diese kann bedarfsweise als Einzel- oder Dauererlaubnis/ -ausnahmegenehmigung erteilt werden. 3 der StVO ist geregelt, dass Fahrzeuge und Züge, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, eine Erlaubnis benötigen. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt. Eine Erlaubnis für Großraum- und Schwertransporte (Sondertransporte) kann nur dann erteilt werden, wenn für das betreffende Fahrzeuge oder die Fahrzeugkombinationen eine fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigung nach § 70 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 StVZO vorliegt. Für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten wird eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis und/oder Genehmigung gemäß § 29 Abs.

Durchführung von Großraum- und Schwertransporten

Die Bearbeitung von Stellungnahmen im Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte ist eine Daueraufgabe der Bayerischen Staatsbauverwaltung, der im Hinblick auf die Zeitdauer und das Ergebnis des Verfahrens große Bedeutung zukommt. Wichtiges Ziel ist dabei, die Verkehrssicherheit auch bei Ausnahmetransporten zu gewährleisten und gleichzeitig die Verkehrsinfrastruktur vor Schäden nachhaltig zu bewahren. Plateau-Auflieger und Semi-Auflieger aller Art stehen für Industriebehälter, Baumaschinen sowie für Kontergewichte und Anbauteile für Großkrane zur Verfügung. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Schwertransporter ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig und kann je nach örtlichen Vorschriften zwischen Schrittgeschwindigkeit und bis zu 80 km/h liegen. Entscheidend sind beispielsweise Strecke, Gewicht und Größe des Transportes. Die Führerscheinklasse C berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen C, welche ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen haben.

VEMAGS

Um eine Erlaubnis zur Durchführung zu erhalten, sind anspruchsvolle Sonderanträge auszufüllen. Ebenfalls der Einsatz der  Transportfahrzeuge muss klar definiert sein. Außerdem ist abzuklären, ob eine Polizeibegleitung für die Schwertransporte Voraussetzungen sind.

Gewichte bis 500 Tonnen von A nach B

Erlaubnis erforderlich (§ 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO, § 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO). Ausländische Firmen stellen den Antrag für Großraum- und Schwertransporte bei der für den Grenzübertritt örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde. Sie beantragen diese Erlaubnis per Fax oder persönlich mit dem Antragsformular gemäß den "Richtlinien zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 1992)". Für einen Schwertransport werden besondere Fahrzeuge benötigt.

Für LKW über 7,5 t und für alle kleineren LKW mit Anhängern gilt ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot und eine Fahrzeitbeschränkung durch die Ferienreiseverordnung. Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts ist für Firmen und Personen zuständig, die Ihren Betriebssitz/Wohnsitz in einer kreisangehörigen Gemeinde haben oder dessen Transporte in einer kreisangehörigen Gemeinde beginnen oder enden. Ausnahmegenehmigung ist die Behörde, in deren Bereich der Transport beginnt, oder sich der Firmensitz befindet. Anträge sind bei den Kreisverwaltungsbehörden zu stellen, von denen der Transport seinen Ausgang nimmt, oder die Firma ihren Sitz hat. Hegmann Transit ist in der Logistikbranche zudem Experte für die Bedeutung von Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Unsere moderne Fahrzeugflotte und Infrastruktur minimiert ökologischen Auswirkungen und gestaltet Transporte mit hoher Kosteneffizienz.

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Die verfahrensleitende Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde entscheidet abschließend auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen über die Erteilung der Erlaubnis. Für diesen Online-Antrag nutzen Sie bitte den Onlinedienst „VEMAGS – Verfahrensmanagement Großraum- und Schwerverkehr“. Bevor Sie den Online-Dienst nutzen können, ist eine Registrierung erforderlich.

  • 3, dass der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, eine Erlaubnis benötigen.
  • Wenn diese Geräte und Maschinen auf öffentlichen Straßen transportiert werden müssen, werden die zulässigen Abmessungen und Gewichte bei den Transportfahrzeugen oft überschritten.
  • Seit 1995 entwickeln, produzieren und vertreiben wir für unsere Kunden Systeme, die speziell auf deren Bedürfnisse zugeschnitten sind.
  • Die Bearbeitungszeit kann aufgrund der Anhörungspflicht bis zu 14 Tage betragen.
  • Diese kann bedarfsweise als Einzel- oder Dauererlaubnis/ -ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Das VEMAGS Statik-Modul kann nur über ein geeignetes fachliches Prüfmodul angewendet werden. In Bayern wurde hierfür das "Prüfprogramm für Großraum- und Schwertransporte" (PGS) entwickelt. Die Festlegungen der BEM-ING, schwertransport Teil 3, die das vereinfachte Berechnungsverfahren nach Berechnungsstufe I betreffen, sind im Programm PGS berücksichtigt. „Modulfahrzeug mit eigenem Antrieb“ sind fahrbare Plattformen mit mehreren Achslinien und eigenem Antrieb, einem so genannten Powerpack. Sie dienen und ermöglichen den Transport von sehr großer und sperriger Ladung. Den hauptsächlichen Einsatzbereich finden die Achstypen im Schiffsbau, Industriebau und Anlagenbau, Kraftwerksbau und im Bau von Brücken.

Für Entscheidungen im Rahmen der Straßenverkehrs-Ordnung werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Für die Entscheidung über eine Erlaubnis oder Ausnahme bei Großraum- oder Schwertransporten nach § 29 Absatz 3 oder § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 StVO sieht die GebOSt eine Grundgebühr von 40,00 Euro und eine Höchstgebühr von 1.300,00 Euro vor. Die zuständige Behörde führt auf Grundlage des Antrages ein Anhörverfahren durch.

In der Rubrik NEWS, die Sie über das Menü links unten auf jeder Seite finden, können Sie auch Artikel lesen, die aus Platz- oder Aktualitätsgründen nicht mehr auf die Startseite passen. Vom Antragsteller ist eine genaue Streckenbeschreibung vorzulegen. Diese muß alle Streckennamen, Richtungsänderungen wie links/rechts, Bezeichnungen der Landesstraßen, Bundesstraßen, Autobahnanschlußstellen (AS), Autobahndreiecke (AD), Autobahnkreuze (AK) und Autobahnbezeichnungen (z. B. A 565, A 59 usw.) beinhalten. Auch in Bremen werden Wege zur Entlastung der Polizei in Bezug auf Schwertransportbegleitungen gesucht. Daher gibt es ab sofort für derzeit EINE Strecke in Bremen die Möglichkeit, übergroße Schwertransporte OHNE POLIZEIBEGLEITUNG durchzuführen.

Für Fahrzeuge, die breiter, länger, höher oder schwerer sind, als in der Straßenverkehrsordnung festgelegt, kann die spezielle Erlaubnis um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, online beantragt werden. Ihren Antrag können Sie über das bundeseinheitliche Antragsverfahren VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) einreichen. Die Nutzung dieses Systems ist für Sie als Antragsteller kostenfrei. Ein weiterer Vorteil für Sie ist, dass Sie den Stand des Genehmigungsverfahrens jederzeit abrufen können.

Tipps für sichere Mobilität, zu Reise und Verkehr sowie Informationen zu Schwertransporten.

Diese Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen benötigen regelmäßig zwei behördliche Entscheidungen. Zum einen ist eine Ausnahmegenehmigung auf der Grundlage der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich. Zum anderen ist aufgrund der übermäßigen Straßenbenutzung auch eine sogenannte Erlaubnis auf der Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung erforderlich. Hierbei ist die Erteilung der Ausnahmegenehmigung gleichzeitig auch Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis. Grundsätzlich sind Straßen nur für den erlaubnis- und genehmigungsfreien Verkehr gebaut.